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NWB Nr. 4 vom Seite 279 Fach 18 Seite 883

Start für das elektronische Handelsregister und das Unternehmensregister

Auswirkungen des EHUG auf die Veröffentlichung von Unternehmensinformationen

Stefanie Rüntz

Zum ist das Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) in Kraft getreten. Es bringt vielfältige Änderungen für Bekanntmachung und Recherche von Unternehmensdaten sowie für Einreichung und Offenlegung der Jahresabschlüsse mit sich. Die Handelsregister werden vollständig auf elektronische Führung umgestellt. Mit dem Unternehmensregister wird eine neue zentrale Plattform für die Veröffentlichung von Unternehmensdaten aller Art geschaffen. Jahresabschlüsse sind zukünftig beim elektronischen Bundesanzeiger einzureichen; die Kontrolle der Einhaltung von Offenlegungspflichten wird verschärft. Der nachfolgende Beitrag gibt einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen.

I. Gesetzliche Grundlagen

Mit dem Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) wird die sog. SLIM-IV-Richtlinie (Richtlinie 2003/58/EG) in nationales Recht umgesetzt. Die SLIM-IV-Richtlinie modifiziert die Offenlegungsrichtlinie für Kapitalgesellschaften (68/151/EWG) und sieht verschiedene Maßnahmen vor, die zu einer Erleichterung des grenzüberschreitenden Zugan...

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