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FG Köln Urteil v. - 7 K 4695/04 EFG 2007 S. 228 Nr. 3

Gesetze: UStG § 3 Abs. 9a Nr. 1, UStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 6. MwSt-RL Art. 6 Abs. 2 lit a

Umsatzsteuer

Gebäude; teilweise Selbstnutzung; Vorsteuerabzugsberechtigung

Leitsatz

1. Eine Vorsteuerabzugsberechtigung besteht nur dann, wenn ein direkter und unmittelbarer Zusammenhang zwischen einem bestimmten Eingangsumsatz und einem oder mehreren Ausgangsumsätzen, die das Recht auf Vorsteuerabzug eröffnen, vorhanden ist. Bei Erbringung nur steuerfreier Ausgangsumsätze kann die Verwendung eines Teils des Unternehmensvermögens zu außerunternehmerischen Zwecken nicht den Vorsteuerabzug eröffnen.

2. Die auf einen eigengenutzten Teil des Gebäudes rechnerisch entfallenden Bauleistungen berechtigen nicht zum (teilweisen) Vorsteuerabzug.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
DStRE 2007 S. 568 Nr. 9
EFG 2007 S. 228 Nr. 3
KÖSDI 2007 S. 15472 Nr. 3
NAAAC-34942

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FG Köln, Urteil v. 25.10.2006 - 7 K 4695/04

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