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BFH 11.07.2006 VIII R 67/04, NWB direkt 3/2007 S. 5

Nachweis der Emissionsrendite bei Gleitzins-Schuldverschreibungen

Der Kapitalverlust aus der vorzeitigen Einlösung einer Gleitzins-Schuldverschreibung kann nicht im Rahmen der Einkünfte aus Kapitalvermögen nach der sog. Differenzmethode gem. § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Satz 2 und 4 EStG berücksichtigt werden. Gleitzins-Schuldverschreibungen haben grundsätzlich eine Emissionsrendite. Die Emissionsrendite ist nachgewiesen, wenn sie sich aus den vom Steuerpflichtigen eingereichten Unterlagen ergibt. § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Satz 2 EStG eröffnet kein Wahlrecht im juristischen Sinne.

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