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NWB Nr. 3 vom Seite 157

Start für das Unternehmensregister

Am hat das neue Unternehmensregister seinen Betrieb aufgenommen:

1. Unternehmensregister

Unter www.unternehmensregister.de können seit dem wesentliche publikationspflichtige Daten eines Unternehmens online abgerufen werden. Damit gibt es eine zentrale Internetadresse, über die alle wesentlichen Unternehmensdaten, deren Offenlegung von der Rechtsordnung vorgesehen ist, online bereit stehen („one stop shopping”). Das umfasst auch den Zugang zu den Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregistern und zu den veröffentlichten Jahresabschlüssen. Über die Einzelheiten der elektronischen Übermittlung der Daten informiert der Betreiber des Unternehmensregisters (die Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH) unter www.unternehmensregister.de.

2. Elektronisches Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister

Die Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister werden auf den elektronischen Betrieb umgestellt. Zuständig für die Führung der Register bleiben die Amtsgerichte. UmS. 158 die Verwaltung der Register zu beschleunigen, können Unterlagen in Zukunft nur noch elektronisch eingereicht werden. Die Bundesländer können allerdings Übergangsfristen vorsehen, nach denen die Unterlagen bi...

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