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StuB Nr. 1 vom Seite 39

Überlassung von sog. VIP-Logen und des Bezugs von Hospitality-Leistungen

(1) Im Zusammenhang mit dem Abschluss von Sponsoring-Verträgen werden dem sponsernden Unternehmen neben den üblichen Werbeleistungen häufig auch Eintrittskarten für VIP-Logen überlassen, die neben der Berechtigung zum Besuch der Veranstaltung auch die Möglichkeit der Bewirtung des sponsernden Unternehmers und seiner Gäste beinhalten. Zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung der Nutzung von sog. VIP-Logen in Sportstätten durch die sponsernden Unternehmer und des Bezugs von Hospitality-Leistungen gilt unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder Folgendes:

Überlassung von sog. VIP-Logen in Sportstätten

(2) Sofern zwischen dem leistenden Unternehmer (Werbender) und dem Leistungsempfänger (sponsernder Unternehmer) ein Paketpreis und keine gesonderte Aufteilung des Entgelts vereinbart wurde, wird es in sinngemäßer Anwendung der Regelung gem. Rn. 14 des (BStBl I S. 845 = StuB 2005 S. 766), aus Vereinfachungsgründen nicht beanstandet, wenn das Entgelt wie folgt aufgeteilt wird:

  • Anteil für die Werbung: 40 %

  • Anteil für die Bewirtung: 30 %

  • Anteil für die Eintrittsberechtigung: 30 %.

Wird im Einzelfall gl...

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Überlassung von sog. VIP-Logen und des Bezugs von Hospitality-Leistungen

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