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StuB 1/2007 S. 41

Anwendbarkeit des Kapitalersatzrechts auf stille Gesellschafter

In Bezug auf §§ 30, 32a, 42 GmbHG, §§ 242 ff. HGB hat der , DB 2006 S. 832 ff. = NZG 2006 S. 341 ff. = WM 2006 S. 691 ff.) entschieden, dass ein an einer GmbH beteiligter stiller Gesellschafter in Bezug auf die Kapitalerhaltungsregeln wie ein GmbH-Gesellschafter zu behandeln ist, wenn er aufgrund der vertraglichen Ausgestaltung des stillen Gesellschaftsverhältnisses hinsichtlich seiner vermögensmäßigen Beteiligung und seines Einflusses auf die Geschicke der GmbH weitgehend einem GmbH-Gesellschafter gleichsteht (Bestätigung von , BGHZ 106 S. 7 ff. = WM 1989 S. 16 ff. = StuB 2006 S. 526). Besteht in einer Gesellschaft dauerhaft eine Unterbilanz, ohne dass auch eine insolvenzrechtliche Überschuldung vorliegt, können die Gesellschafter aufgrund der gese...

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