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FG Saarland 06.12.2006 1 K 165/03, NWB direkt 2/2007 S. 4

Einnahmen aus fehlgeschlagener Einkunftserzielung

Welche Einkünfte der Anleger erzielt, richtet sich nicht nach der Bezeichnung der Verträge, sondern nach deren materiellem Regelungsgehalt, der auf der Grundlage des Gesamtzusammenhangs der Abreden zu beurteilen ist. Einkommensteuerbar sind auch Einnahmen, die durch eine begonnene, letztlich aber fehlgeschlagene Einkunftserzielung veranlasst sind. Begonnen hat die Einkunftserzielung, wenn der Anleger alles hierzu von seiner Seite aus Erforderliche getan hat. Einnahmen sind zugeflossen, sobald der Steuerpflichtige über sie wirtschaftlich verfügen kann. Im Falle der Gutschrift in den Büchern des Schuldners erfolgt der Zufluss, wenn der Betrag dem Berechtigten von nun an zur Verwendung zur Verfügung steht. Hierzu muss der Schuldner leistungsbereit und leistungsfähig sein und beim Steuerpflich...

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