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FG München 10.10.2006 5 V 2674/06, NWB direkt 2/2007 S. 3

Empfängerbenennungsverlangen bei einem Automatenaufsteller

Hat ein gewerblicher Automatenaufsteller im Hinblick auf an Wirte für die Gestattung der Automatenaufstellung bar gezahlte Beträge „Wirteanteile” in seiner Buchhaltung keine bzw. nur unvollständige Angaben über die Empfänger festgehalten und auf ein Empfängerbenennungsverlangen des Finanzamts hin später nur den Namen des jeweiligen Lokals, nicht aber die erbetenen persönlichen Daten (Namen, Adresse) des jeweiligen Zahlungsempfängers mitgeteilt, ist es nicht ernstlich zweifelhaft, dass zum einen das Empfängerbenennungsverlangen des Finanzamts rechtmäßig war und zum anderen mangels ausreichender Empfängerbenennung der Betriebsausgabenabzug für die betroffenen Wirteanteile vom Finanzamt gekürzt werden durfte. Auch im Falle einer Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG kann der Betriebsprüfer den Gewinn anhand...

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