Erstellung eines Börsenbriefes als schriftstellerische Betätigung Einkünftequalifikation im ESt-Bescheid ohne steuerliche
Belastung - nicht gesondert anfechtbar
Leitsatz
Die Erstellung eines Börsenbriefes auf der Grundlage der technischen Aktien- und Devisenmarktanalyse und der anschließende
Selbstvertrieb des Börsenbriefes an Abonnenten über das Internet sind als schriftstellerische Betätigung im Sinne des § 18
EStG zu qualifizieren, wenn kein Zusammenhang zum Vertrieb von Finanzprodukten besteht.
Die Einkünftequalifikation im ESt-Bescheid ist, sofern sich für den Steuerpflichtigen keine steuerliche Belastung ergibt,
mangels Beschwer nicht gesondert anfechtbar. Etwas anderes folgt auch nicht mittelbar aus dem , BStBl II 2004, 901 zu § 35b Abs. 1 GewStG.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2007 S. 524 Nr. 7 KÖSDI 2007 S. 15541 Nr. 5 ZAAAC-33551
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Online-Dokument
Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Urteil v. 02.11.2006 - 5 K 32/06
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