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BSG 29.11.2006 B 12 B 2/06 R u. a., NWB 1/2007 S. 7

Pflegeversicherung | Voller Pflegeversicherungsbeitrag für Rentner verfassungsgemäß

Bis zum 31. 3. 2004 beteiligten sich die Rentenversicherungsträger an dem Pflegeversicherungsbeitrag aus der Rente zur Hälfte. Mit Wirkung v. 1. 4. 2004 hat der Gesetzgeber dies geändert. Seitdem haben die Rentner den vollen Beitrag zur Pflegeversicherung von 1,7 v. H. allein zu tragen. Diese Regelung ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, da sie lediglich in zulässiger Weise Inhalt und Schranken des Eigentums regelt ( u. a.).

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