Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
KSR Nr. 1 vom Seite 8

Abziehbarkeit von sog. Drittaufwand

Abziehbarkeit von Aufwendungen in Fällen des abgekürzten Vertragswegs

Prof. Dr. Jörg H. Ottersbach, Steuerberater, Remagen (Oberwinter)

Neben der Möglichkeit eines abgekürzten Zahlungswegs, d. h. der Zahlung von Aufwendungen des Steuerpflichtigen durch einen Dritten, hat der BFH in seinem Urteil v. auch den sog. abgekürzten Vertragsweg, d. h. den Abschluss eines Vertrags im Namen des Dritten für den Steuerpflichtigen und Zahlung durch den Dritten insofern anerkannt, als ein Werbungskostenabzug hieraus dem Steuerpflichtigen zusteht. Das BMF hat hierauf in seinem Schreiben v. eine Nichtanwendung der Entscheidungsgrundsätze verfügt.

Abgekürzter Zahlungsweg

Bezieht der Steuerpflichtige in eigenem Namen Lieferungen oder Leistungen, sind hierdurch entstehende Aufwendungen als Betriebsausgaben oder Werbungskosten auch dann abziehbar, wenn er die Zahlung nicht selbst leistet, sondern diese ein Dritter für ihn übernimmt. Fiktiv wird davon ausgegangen, dass zunächst der Dritte die finanziellen Mittel auf den Steuerpflichtigen übertragen und dieser dann die Zahlung aus seinem eigenen Vermögen geleistet hat. Durch diese Fiktion gelangten der BFH (ständige Rechtsprechung) und auch das BMF zu der Auffassung, es handele sich um einen a...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen