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KSR Nr. 1 vom Seite 2

„Spenden” von Mitgliedern an den eigenen Verein

Spendenabzug bei unmittelbarem Zusammenhang mit Vereinsaufnahme

Dr. K. Jan Schiffer, Rechtsanwalt, Bonn

Zuwendungen von Mitgliedern an den eigenen Verein, die – gegebenenfalls im Verbund mit gleichgerichteten Leistungen anderer Vereinsmitglieder – unmittelbar und ursächlich mit einem durch den Verein ermöglichten Vorteil zusammenhängen, sind nach der BFH-Entscheidung v. nicht als Spenden gem. § 10b EStG steuerlich absetzbar.

Golf und Gemeinnützigkeit

Golf zu spielen, kann begeistern. Nicht so sehr begeistert die Golfer die immer wieder auftauchende Frage, ob der vermeintliche Elitesport gemeinnützig sein kann. Das kommt u. a. auf die Höhe etwaiger „Eintrittsspenden” an. Für den Fall einer moderaten Kommanditbeteiligung an der KG, die dem gemeinnützigen Golfverein die Anlage verpachtet hatte, hat der BFH das in einem konkreten Fall (entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung) bejaht (, Anm. v. Schubert, AWR 01/04 S. 42). Vorliegend ging es um eine Spende für den gemeinnützigen Golfverein selbst.

Vereinsspenden nach § 10b EStG: Gemeinnützig und freiwillig

Grundsätzlich kann ein Vereinsmitglied auch seinem Verein wie einem anderen Verein steuerwirksam spenden (BStBl 2000 II S. 65

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