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EuGH 14.12.2006 Rs. C-401/05, NWB 52/2006 S. 422

Umsatzsteuer | Vorsteuerabzug bei der Lieferung von Zahnersatz

In dem Rechtsstreit zwischen der VDP Dental Laboratory NV und dem Staatssecretaris van Financiën ging es um das Recht des Unternehmens, für die Jahre 1996 und 1998 die Vorsteuer auf Lieferungen von Zahnersatz an in den Niederlanden und in anderen Mitgliedstaaten niedergelassene Zahnärzte abzuziehen. Der VDP, der selbst weder Zahnärzte noch Zahntechniker beschäftigt, übt die Geschäftstätigkeiten eines Zwischenhändlers aus, in deren Rahmen er Zahnersatz bei Zahntechnikern kauft, um ihn an Zahnärzte oder an Einzelpersonen weiterzuverkaufen. Der EuGH hat nun mit Urteil v. - Rs. C-401/05, VDP Dental Laboratory, entschieden, dass Lieferungen von Zahnersatz durch einen Zwischenhändler, der weder Zahnarzt noch Zahntechniker ist, nicht unter die in Art. 13 A Abs. 1 Buchst. e 6. EG-RL vorgesehene Steuerbefreiung fallen und daher der...

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