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Aufgegebene Geschäftsbereiche (discontinued operations) (IFRS)
1. Definition und Ansatz
Als aufgegebener Geschäftsbereich (discontinued operation) wird gemäß IFRS 5.32 in Verbindung mit Anhang A ein Unternehmensbestandteil (component of an entity) definiert, der entweder veräußert (has been disposed) oder als zur Veräußerung gehalten (held for sale) eingestuft wurde und
einen gesonderten, wesentlichen Geschäftszweig oder einen geographischen Geschäftsbereich darstellt,
Teil eines einzelnen, abgestimmten Plans zur Veräußerung eines gesonderten wesentlichen Geschäftszweig oder geographischen Geschäftsbereich ist, oder
ein Tochterunternehmen darstellt, das ausschließlich mit der Absicht einer Weiterveräußerung erworben wurde.
Damit ein aufgegebener Geschäftsbereich einen Unternehmensbestandteil (component of an entity) darstellt, muss dieser den Anforderungen einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit (cash generating unit) oder einer Gruppe von cash generating units genügen. Er muss somit über einen Cashflow verfügen, der für Zwecke der Berichterstattung im IFRS-Abschluss von den übrigen Cashflows im Unternehmen klar getrennt werden kann.
Der einschlägige Rechnungslegungsstandard für die Bilanzierung von „Aufgegebenen Geschäftsbereichen“ ist IFRS 5 (Non-current Assets Held for Sale and Discontinued Operations).
Anders, Bilanzoptimierung bei Desinvestition, PiR 10/2016 S. 269
Kirsch, Fallstudie zum Ausweis und zur Bewertung von Veräußerungsgruppen, PiR 5/2023 S. 177
Meyer, Einzelfragen zur Darstellung von Ertragsteuern im Anwendungsbereich von IFRS 5, PiR 9/2013 S. 277
Prechtl/Schuster, Bilanzierung und Bewertung von discontinued operations nach IFRS 5, IRZ 5/2010 S. 427
Warnke/Reinke/Müller, Die ganzheitliche Wertschöpfungskette und die Datenpunkte von Set 1 der ESRS,
Zülch/Hendler, Bilanzierung nach IFRS, 2. Aufl. 2017, S. 229
2. Bewertung aufgegebener Geschäftsbereiche
2.1. Vorbemerkung
Die Bewertung der einzelnen Vermögenswerte und Schulden einer discontinued operation richtet sich nach den allgemeinen Bewertungsvorschriften der IFRS und nach den speziellen Vorschriften des IFRS 5.
Als disposal group wird in diesem Zusammenhang eine Gruppe von Vermögenswerten und diesen zugeordneten Schulden definiert, die gemeinsam in einer einheitlichen Transaktion veräußert werden sollen. Handelt es sich bei der disposal group um eine zahlungsmittelgenerierende Einheit, ist zudem ein etwaiger Geschäfts- oder Firmenwert zu erfassen.
2.2. Erstmalige Bewertung gemäß IFRS 5
Die zum Verkauf stehenden langfristigen Vermögenswerte bzw. die disposal group(s) sind im Zugangszeitpunkt zu der Kategorie held for sale folgendermaßen zu bewerten: Es ist der niedrigere Wert aus dem Restbuchwert bzw. aus der Summe der Restbuchwerte (carrying amount) unmittelbar vor der Einstufung als held for sale nach den bisher anzuwendenden Bewertungsvorschriften der IFRS und dem am Stichtag neu ermittelten beizulegenden Zeitwert abzüglich entstehender Verkaufskosten (fair value less cost to sell) heranzuziehen. Die im Einzelnen zu durchlaufenden Bewertungsschritte sehen wie folgt aus (IFRS 5.15):