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NWB Nr. 51 vom Seite 4368

Riester-Rente – Antrag auf Zulagen für 2004 noch bis Jahresende stellen

Für Riester-Sparer läuft eine wichtige Frist ab: Wer seit 2004 – oder auch früher – private Altersvorsorge mit dem Aufbau einer Riester-Rente betreibt, sollte prüfen, ob dem Produktanbieter (Versicherung, Bank oder Fondsgesellschaft) bereits der Zulagenantrag für das Jahr 2004 vorliegt – und dies gegebenenfalls nachholen. Die Zulage muss in jedem Fall beantragt werden; auch dann, wenn die darüber hinausgehende steuerliche Förderung im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung geltend gemacht werden soll.

Zu Beginn des Jahrs 2005 wurde der sog. Dauerzulagenantrag eingeführt (vgl. Myßen, NWB F. 3 S. 13281). Bei Abschluss eines Riester-Vertrags und auch noch danach kann man den Anbieter einmalig damit beauftragen, künftig jährlich den Zulagenantrag bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) zu stellen. Diese Bevollmächtigung gilt bis auf Widerruf; die Zulage wird dann Jahr für Jahr automatisch auf den Vorsorgevertrag gutgeschrieben, ohne dass der Antrag jeweils neu gestellt werden muss. Dieses Verfahren kann auch noch rückwirkend für 2004 beim Anbieter beantragt werden.

Wer noch keinen Vertrag über eine Riester-Rente zur zusätzlichen privaten Al...

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