Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
NWB Nr. 51 vom Seite 4368

Zentrale Erstattungsbehörden für die Erstattung von Vorsteuern in den EU-Mitgliedstaaten und anderen Staaten

Aufgrund der 8. und 13. Richtlinie sind die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, den in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Unternehmern die Vorsteuern in einem besonderen Verfahren zu erstatten und hierfür eine zentrale Erstattungsbehörde zu bestim-S. 4369men. Neben den EU-Mitgliedstaaten haben auch Bulgarien, Mazedonien, Norwegen und die Schweiz ein entsprechendes Verfahren eingeführt. Die Anschrift der zentralen Erstattungsbehörden und die Telefon- und Telefaxverbindung sind aus der folgenden Aufstellung ersichtlich. Die jeweils aktuelle Anschrift kann auch beim Bundeszentralamt für Steuern im Internet unter http://www.bzst.de abgerufen werden.

I. EU-Mitgliedstaaten

Belgien: Bureau Central de T.V.A. pour assujettis étrangers Departement Remboursements, Tour Sablon-24éme étage, Rue J. Stevens, 7, B - 1000 Brüssel; Tel.: 0032 2 552 59 33 4, Fax: 0032 2 552 55 41, Internet: http://www.minfin.fgov.be

Dänemark: Told- og Skatteregion Sonderborg, Hilmar Finsens Gade 18, DK - 6400 Sonderborg; Tel.: + 45-74 12 73 00, Fax: + 45 74 42 28 09

Deutschland: Bundeszentralamt für Steuern – Außenstelle Schwedt –, Passower Chaussee 3 b, D - 16303 Schwedt/Oder; Tel.: +49-228.406 0, Fax: +49-228.406 42 78

Estlan...

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage

Seiten: 3
Online-Dokument

Zentrale Erstattungsbehörden für die Erstattung von Vorsteuern in den EU-Mitgliedstaaten und anderen Staaten

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen