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Hessisches Finanzgericht Beschluss v. - 7 V 243/06 EFG 2007 S. 387 Nr. 5

Gesetze: TabakStG § 2 TabakStG § 31 Nr. 18 FeinschnittVO

Keine Nachversteuerung von als vorportioniertem Feinschnitt bezeichnetem Tabak

Leitsatz

Es bestehen ernstliche Zweifel an der Bestimmtheit der in § 31 Nr. 18 TabakStG enthaltenen Ermächtigungsgrundlage sowie an der Vereinbarkeit der vom Bundesministerium erlassenen Verordnung zur Erhebung einer Nachsteuer auf vorportionierten Feinschnitt mit höherrangigem Recht.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2007 S. 387 Nr. 5
MAAAC-31782

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Hessisches Finanzgericht, Beschluss v. 04.04.2006 - 7 V 243/06

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