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FG München Urteil v. - 4 K 1395/04 EFG 2007 S. 270 Nr. 4

Gesetze: ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1, BewG § 8, BewG § 6, BGB § 414

Übernahme der dinglich gesicherten Verbindlichkeiten bei Schenkung eines Grundstücks als Gegenleistung

Leitsatz

Übernimmt zwar der Beschenkte auch die persönliche Haftung für die auf dem geschenkten Grundstück abgesicherten Verbindlichkeiten so liegt dennoch keine Gegenleistung vor, solange die Schenkerin intern die Tilgungs- und Zinslasten trägt.

Fundstelle(n):
EFG 2007 S. 270 Nr. 4
GAAAC-31745

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FG München, Urteil v. 25.10.2006 - 4 K 1395/04

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