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FG des Landes Sachsen-Anhalt Urteil v. - 3 K 253/05 EFG 2006 S. 1711 Nr. 21

Gesetze: UStG 1993 § 15 Abs. 2 Nr. 1UStG 1993 § 4 Nr. 12 S. 1 Buchst. a UStG 1993 § 1 Abs. 1 Nr. 2 S. 2 Buchst. b EWGRL 388/77 Art. 6 Abs. 2 UAbs. 1 Buchst. a

Verwendungseigenverbrauch bei teils unternehmerisch und teils zu eigenen Wohnzwecken genutztem Gebäude

Kein Vorsteuerabzug bei Erbringung ausschließlich steuerfreier Vermietungsleistungen

Leitsatz

1. Das Wohnen im eigenen Gebäude kann nur dann zur Vorsteuerkorrektur durch Besteuerung eines Verwendungseigenverbrauchs führen, wenn die im Zusammenhang mit dem Gebäude erbrachten Eingangsleistungen aus anderen Gründen als der Wohnnutzung – die sich regelmäßig aus der (teilweisen) unternehmerischen Nutzung des Gegenstandes ergeben – zum Vorsteuerabzug berechtigen.

2. Erbringt ein Unternehmer im Rahmen seines Unternehmens ausschließlich steuerfreie Leistungen – im Streitfall die Vermietung einer Einliegerwohnung im selbstgenutzten Einfamilienhaus zu Wohnzwecken – so ist der Vorsteuerabzug aus Eingangsleistungen vollumfänglich ausgeschlossen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2006 S. 1711 Nr. 21
LAAAC-31739

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Nutzungsdauer:
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FG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil v. 07.04.2006 - 3 K 253/05

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