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BVerwG 28.06.1999 8 B 151/99

Vermögensrecht; | besatzungsrechtliche und besatzungshoheitliche Enteignung (§ 1 VermG)

Die in der Eidesstattlichen Versicherung des ehemaligen Verhandlungsführers der DDR, Prof. Dr. Günter Krause, vom 10. 1. 1999 aufgestellten Behauptungen über die Verhandlungsposition der DDR zur Frage der Festschreibung der Ergebnisse der Industrie- und Gewerbeenteignungen sowie der Enteignungen des sonstigen Vermögens privater Eigentümer aus der Zeit der sowjetischen Besatzung erschüttern die Entscheidungen des BVerfG (BVerfGE 84, 90, 121 f.; 94, 12, 34 ff.) zur Verfassungsmäßigkeit des § 1 Abs. 8 Buchst. a VermG weder in tatsächlicher noch in rechtlicher Hinsicht. Sie berechtigen deshalb nicht zur erneuten Einholung einer Entscheidung des BVerfG zu dieser Frage gem. Art. 100 Abs. 1 Satz 1 GG ().

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