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Vermögensrecht; | besatzungsrechtliche und besatzungshoheitliche Enteignung (§ 1 VermG)
Die in der Eidesstattlichen Versicherung des ehemaligen Verhandlungsführers der DDR, Prof. Dr. Günter Krause, vom aufgestellten Behauptungen über die Verhandlungsposition der DDR zur Frage der Festschreibung der Ergebnisse der Industrie- und Gewerbeenteignungen sowie der Enteignungen des sonstigen Vermögens privater Eigentümer aus der Zeit der sowjetischen Besatzung erschüttern die Entscheidungen des BVerfG (BVerfGE 84, 90, 121 f.; 94, 12, 34 ff.) zur Verfassungsmäßigkeit des § 1 Abs. 8 Buchst. a VermG weder in tatsächlicher noch in rechtlicher Hinsicht. Sie berechtigen deshalb nicht zur erneuten Einholung einer Entscheidung des BVerfG zu dieser Frage gem. Art. 100 Abs. 1 Satz 1 GG ().