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NWB direkt Nr. 50 vom Seite 1

Elterngeld: Wahl der günstigsten Steuerklasse

Steuerklassenänderung kann mehr Elterngeld bedeuten

Julia Hermann

Maßgeblich für die Berechnung des Elterngelds ist das vom erziehenden Elternteil erzielte Netto-Durchschnittseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kinds. Arbeitnehmerehepaare können durch die Wahl einer günstigeren Lohnsteuerklasse die Nettoeinnahmen des Elternteils, der nach der Geburt des Kinds seine Erwerbstätigkeit vorübergehend für die Betreuung des Kinds aufgeben wird, erhöhen und dadurch mehr Elterngeld erhalten. Die zur Änderung der Steuerklassen bei Arbeitnehmerehegatten und Elterngeld Stellung genommen.

Elterngeld für ab dem geborene Kinder

Elterngeld erhält der im Inland lebende Elternteil, der seine bisher ausgeübte Erwerbstätigkeit für die Betreuung des ab dem geborenen Kinds unterbricht bzw. auf höchstens 30 Wochenstunden reduziert. Das Elterngeld wird für volle Monate, in S. 2denen die berechtigte Person kein Erwerbseinkommen bezieht, höchstens aber für zwölf Monate gezahlt. Zwei zusätzliche Partnermonate stehen grundsätzlich dem anderen Elternteil zu. Beide Elternteile können gleichzeitig Elterngeld beziehen, wobei sich der Bezugszeitraum entsprechend verkürzt. ...

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