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Hessisches Finanzgericht Urteil v. - 1 K 2763/02 EFG 2007 S. 394 Nr. 6

Gesetze: AO § 130, AO § 37 Abs. 2, FGO § 102, EStG § 36 Abs. 2

Bindungswirkung einer bestandskräftigen Anrechnung von Einkommensteuervorauszahlungen

Leitsatz

  1. Eine zugunsten des Steuerpflichtigen fehlerhafte, bestandskräftige Anrechnung von Einkommensteuervorauszahlungen nach § 30 Abs. 2 Nr. 1 EStG erzeugt als begünstigender Verwaltungsakt Bindungswirkung dergestalt, dass sie auch durch einen nachfolgenden Abrechnungsbescheid im Sinne von § 218 Abs. 2 AO nur bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 129 AO oder des § 130 AO geändert werden kann.

  2. Das Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen ist über die Frage der Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsaktes nach § 130 Abs. 2 Nr. 4 AO zu prüfen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
AO-StB 2007 S. 149 Nr. 6
DStRE 2007 S. 641 Nr. 10
EFG 2007 S. 394 Nr. 6
QAAAC-31088

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Hessisches Finanzgericht, Urteil v. 21.06.2006 - 1 K 2763/02

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