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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 14 K 75/03

Gesetze: EStG § 34

Kein begünstigter Steuersatz für Honorarnachzahlungen über mehrere Jahre

Leitsatz

  1. Die unterschiedliche Behandlung der Vergütung für mehrjährige Tätigkeiten bei selbstständig und nicht selbstständig Tätigen ist vom BVerfG gebilligt worden.

  2. Aus dem Zweck des § 34 Abs. 1 EStG folgt, dass die Tarifbegünstigung grundsätzlich nur eingreift, wenn die Zahlung in einem Veranlagungszeitraum – als Einmalbetrag oder in mehreren Teilbeträgen – geleistet wird.

  3. Bei Vergütungen für eine mehrjährige Tätigkeit, die in drei oder mehr Veranlagungszeiträumen zugeflossen sind, ist die Tarifbegünstigung nicht zu gewähren.

  4. Die von der Kassenärztlichen Vereinigung geleisteten Nachzahlungen an freiberuflich tätige Psychologen stellen keine Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit dar. Denn sie betreffen nicht eine von der übrigen Tätigkeit abgrenzbare Sondertätigkeit. Auch wenn die Nachzahlungen ausschließlich auf die für die Behandlung von Kassenpatienten verdienten Vergütungen entfallen, so qualifiziert die unterschiedliche Abrechnung (gegenüber der Behandlung von Privatpatienten) die Behandlung von Kassenpatienten nicht als eine „nicht zum regelmäßigen Gewinnbetrieb” gehörende Tätigkeit.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
HAAAC-31078

Preis:
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Nutzungsdauer:
30 Tage
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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 20.07.2006 - 14 K 75/03

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