Besteuerung von Stillhalterprämien für Optionsgeschäfte
Leitsatz
Auch nach Einführung des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 EStG i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002 unterfallen an den Stillhalter gezahlte
Optionsprämien der Besteuerung nach § 22 Nr. 3 EStG.
Verfassungsrechtliche Gründe stehen der Erfassung der Optionsprämien gemäß § 22 Nr. 3 EStG nicht entgegen.
§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 EStG erfasst den Erwerb einer Option und die anschließende Beendigung des Rechts durch Verfall,
Ausübung und Glattstellung, nicht indessen die Vereinnahmung einer Stillhalterprämie wegen Einräumung der Option.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2007 S. 469 Nr. 8 EFG 2007 S. 126 Nr. 2 EStB 2007 S. 147 Nr. 4 NAAAC-31050
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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 08.08.2006 - 13 K 463/02
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