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BFH 13.07.2006 V R 46/05, StuB 23/2006 S. 937

Umsatzsteuer | Minderung der Bemessungsgrundlage innerhalb einer Leistungskette

(1) Erstattet der erste Unternehmer in einer Leistungskette dem Endverbraucher einen Teil des von diesem gezahlten Leistungsentgelts oder gewährt er ihm einen Preisnachlass, mindert sich dadurch die Bemessungsgrundlage für den Umsatz des ersten Unternehmers (an seinen Abnehmer der nächsten Stufe). Der erste Unternehmer hat deshalb den für seinen Umsatz geschuldeten Steuerbetrag zu berichtigen (Bestätigung des , BStBl II S. 479). (2) Preisnachlässe, die dem Telefonkunden vom Vermittler des Telefonanbietervertrags gewährt werden, mindern die Bemessungsgrundlage des Umsatzes der vom Vermittler dem Telefonunternehmen gegenüber erbrachten Vermittlungsleistung (Bezug: § 10 Abs. 1, § 14 Abs. 2, § 17 Abs. 1 UStG 1999; Art. 11 Teil A Abs. 1 Buchst. a, Teil C Abs. 1 Richtlinie 77/388/EWG).

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