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Anfechtung einer Vermögensverschiebung
Es ist kein Grund ersichtlich, den zwischen zusammenveranlagten Ehegatten unentgeltlich zugewendeten Vermögenswert nach § 278 Abs. 2 AO einem zeitlich unbeschränkten Zugriff durch das Finanzamt auszusetzen, während die Anfechtung einer solchen Vermögensverschiebung nach dem AnfG bei nicht zusammenveranlagten Eheleuten nur zeitlich eingeschränkt möglich ist.
Soweit § 278 Abs. 2 AO eine zeitlich unbeschränkte Inanspruchnahme des Zuwendungsempfängers vorsieht, während das AnfG für vergleichbare Sachverhalte zeitlich begrenzte Anfechtungsmöglichkeiten eröffnet, liegt eine Regelungslücke vor, die durch eine analoge Anwendung von § 3 Abs. 1 AnfG zu schließen ist (, NWB EAAAB-89786).
Anders als bei § 278 Abs. 2 AO, bei der die Finanzbehörde keine „Anfechtungsfrist” zu beachten hat, ermöglicht § 3 Abs. 1 AnfG nur einen zeitlich beschränkten Zugriff innerha...