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FG Saarland 13.09.2006 1 K 269/02, NWB direkt 49/2006 S. 3

Einwendungen gegen Folgebescheid

Einwendungen gegen den Folgebescheid, die im Verfahren gegen den Grundlagenbescheid vorzubringen sind, führen – wenn die Geltendmachung innerhalb eines Streitgegenstands zusammen mit anderen, zulässigen Einwendungen erfolgt – dazu, dass die Klage insofern als unbegründet abzuweisen ist. Die Besteuerungsgrundlagen sind nach Maßgabe ihrer größten Wahrscheinlichkeit zu schätzen. Bei groben Pflichtverletzungen (z. B. keine Abgabe der Steuerklärung), die darauf hindeuten, dass Einkünfte verheimlicht werden sollen, kann sich das Finanzamt an der oberen Grenze des Schätzungsrahmens orientieren.

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