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Kündigungsschutz; | außerordentliche Kündigung einer kirchlichen Mitarbeiterin wegen Loyalitätspflichtverletzung
Die Verfassungsgarantie des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts (Art. 140 GG i. V. mit Art. 136 ff. WRV) gewährleistet den Kirchen, verbindlich zu bestimmen, was die Glaubwürdigkeit der Kirche und ihrer Verkündung erfordert, welches die wesentlichen Grundsätze der Glaubenslehre und Sittenlehre sind und was als - ggf. schwerer - Verstoß gegen diese anzusehen ist. Eine Arbeitnehmerin, die in der Öffentlichkeit werbend für eine andere Glaubensgemeinschaft (hier: Universale Kirche/Bruderschaft der Menschheit) auftritt und deren von den Glaubenssätzen der evangelischen Kirche erheblich abweichende Lehren verbreitet, bietet regelmäßig keine hinreichende Gewähr mehr dafür, dass sie der arbeitsvertraglich übernommenen Verpflichtung zur Loyalität gegenüber der evangelischen Kirche nachkommen wird (