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Vorsteuerabzug bei einer Publikumsgesellschaft?
Mit der Frage, in welchem Umfang eine sog. Publikumsgesellschaft Vorsteuerbeträge in Abzug bringen kann, hat sich das FG Niedersachsen an den EuGH gewandt. Die Klägerin nimmt nach Art einer Publikumsgesellschaft eine Vielzahl von stillen Gesellschaftern auf. Sie vertritt die Auffassung, dass die Ausgabe von Gesellschaftsanteilen der Stärkung des Kapitals und damit ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit diene, die sich aus steuerpflichtigen und steuerfreien Umsätzen zusammensetzt. In diesem Verhältnis bestimme sich daher auch die Abzugsfähigkeit der Vorsteuerbeträge. Der V. Senat des Niedersächsischen FG vertritt demgegenüber die Meinung, dass Erwerb und Veräußerung von Beteiligungen keine unternehmerische Tätigkeit i. S. des Gemeinschaftsrechts darstellten und daher Vorsteuerbeträge im Zusammenh...