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KSR Nr. 12 vom Seite 7

Anerkennung von Verträgen unter Angehörigen

Zivilrechtliche Wirksamkeit keine zwingende Voraussetzung

Dipl.-Finanzwirt Dr. jur. Alexander Kratzsch, Richter am FG, Bünde

Bei der steuerrechtlichen Anerkennung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen ist nach der BFH-Entscheidung v. der zivilrechtlichen Unwirksamkeit des Vertragsabschlusses nur indizielle Bedeutung beizumessen.

Voraussetzungen für Angehörigenverträge

Nach der BFH-Rechtsprechung ist die steuerrechtliche Anerkennung von Vertragsverhältnissen zwischen nahen Angehörigen u. a. davon abhängig, dass die Verträge

  • zivilrechtlich wirksam vereinbart worden sind und

  • sowohl die Gestaltung als auch die Durchführung des Vereinbarten dem zwischen Fremden Üblichen entspricht (vgl. , BStBl 2004 II S. 826, m. w. N.). S. 8

Indizielle Wirkung der zivilrechtlichen Vorgaben

Die Beachtung der zivilrechtlichen Formerfordernisse bei Vertragsabschluss und die Kriterien des Fremdvergleichs bilden aber laut BFH lediglich Beweisanzeichen (Indizien) bei der im Rahmen einer Gesamtbetrachtung zu treffenden Entscheidung, ob die streitigen Aufwendungen in einem sachlichen Zusammenhang mit der Erzielung von Einkünften stehen oder dem nicht steuerbaren privaten Bereich zuzuordnen sind. Insbes...

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