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KSR Nr. 12 vom Seite 2

Können gemischt veranlasste Aufwendungen bei Auslandsreisen aufgeteilt werden?

Aufteilungsverbot auf dem Prüfstand

Dr. Alois Th. Nacke, Richter am FG, Hannover

Der VI. Senat des BFH hat dem Großen Senat mit Beschluss v. die Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt, ob gemischt veranlasste Aufwendungen bei einer Auslandsreise in einen betrieblichen (beruflichen) und einen privaten Anteil aufgeteilt werden können. Er vertritt dabei die Ansicht, dass dies möglich sei, so dass der betriebliche (berufliche) Anteil bei der Ermittlung der Einkünfte berücksichtigt werden kann.

Bisherige Rechtsansicht des BFH

Nach bisheriger Ansicht des BFH konnten Aufwendungen für eine Auslandsreise nur hinsichtlich der nach objektiven Maßstäben sicher und leicht abgrenzbaren Teile, die durch den Beruf/Betrieb veranlasst waren, steuerlich geltend gemacht werden. Hierzu zählten u. a. die beruflich/betrieblich veranlassten Tagungsgebühren und Übernachtungs- und Verpflegungskosten, Aufwendungen für Geschäftsbesuche während der Auslandsreise sowie rein dienstlich veranlasste Fahrten im Ausland.

Nicht anerkannt wurden jedoch grundsätzlich die Reisekosten für die Hin- und Rückreise, insbesondere die Kosten für den Hin- und Rückflug, die gemischt veranlasst waren. Diese konnten nur dann berücksichtigt werden, wenn die Reise nahezu ausschließlich der beruflichen/betriebliche...

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