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FG Nürnberg 26.07.2006 V 300/2004, NWB direkt 48/2006 S. 7

Aufwendungen für eine Auslandssprachreise

Aufwendungen für einen Sprachkurs in Großbritannien führen insgesamt nicht zu Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, wenn die Auslandssprachreise nicht nahezu ausschließlich beruflich veranlasst ist. An eine Aufteilung der entstandenen Kosten ist nur ganz ausnahmsweise zu denken, wenn eine klare und eindeutige Trennung der beruflich bedingten Aufwendungen von den ansonsten privaten Aufwendungen nach dem zugrunde liegenden Lebenssachverhalt möglich ist.

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