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NWB 48/2006 S. 389

Handelsrecht | Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister

Das Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) v. ist im BGBl 2006 I S. 2553 verkündet worden und tritt im Wesentlichen am in Kraft. Danach werden die Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister auf den elektronischen Betrieb umgestellt, wobei Unterlagen (mit einer Übergangsfrist bis Ende 2009) nur noch elektronisch eingereicht werden können. Um die Veröffentlichung der Jahresabschlüsse zu erleichtern, ist für ihre zentrale Entgegennahme, Speicherung und Veröffentlichung der elektronische Bundesanzeiger zuständig. Außerdem können ab dem unter www.unternehmensregister.de wesentliche publikationspflichtige Daten eines Unternehmens online abgerufen werden. Das umfasst auch den Zugang zu den Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaft...

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