Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
NWB Nr. 48 vom Seite 4047 Fach 2 Seite 9079

Örtliche Zuständigkeit bei doppelt ansässigen Kapitalgesellschaften

Änderung des Anwendungserlasses zu §§ 20a, 21 und 27 AO

Daniela Kaluza und Michael Baum

Unklarheiten über die örtliche Zuständigkeit oder unterschiedliche Zuständigkeiten für die Umsatzsteuer und die Steuern vom Einkommen können sowohl für die Betroffenen als auch für die Finanzverwaltung erhebliche Probleme und Mehrarbeit mit sich bringen. Mit den aktuellen Änderungen des AEAO will die Finanzverwaltung Klarheit und Verfahrensvereinfachungen erreichen. Auslöser für diese Änderungen waren insbesondere die zuletzt häufiger im Inland tätigen sog. „Limiteds”.

I. Örtliche Zuständigkeiten

Die örtliche Zuständigkeit nach den §§ 18 ff. AO regelt die Aufgabenverteilung mehrerer sachlich zuständiger Behörden unter regionalen Gesichtspunkten. Unter dem Zweckmäßigkeitsgesichtspunkt „Nähe des Finanzamts zum jeweiligen Steuersubjekt” knüpfen die Regelungen an verschiedene Merkmale an. Diese sind zum Teil in der AO näher definiert (z. B. § 8 AO: Wohnsitz, § 10 AO: Geschäftsleitung oder § 11 AO: Sitz).

Für die Ertrags- und Umsatzbesteuerung doppelt ansässiger Kapitalgesellschaften sind regelmäßig die §§ 20, 20a und 21 AO von Bedeutung, auf die im Folgenden näher eingegangen werden soll.

1. Ertragsbesteuerung

Grundsätzlich richtet sich die örtliche Zuständigkeit für die Ertragsbesteuerung bei Körperschaften nach dem Sitz der Geschäft...

Preis:
€10,00
Nutzungsdauer:
30 Tage

Seiten: 6
Online-Dokument

Örtliche Zuständigkeit bei doppelt ansässigen Kapitalgesellschaften

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen