BFH  - VI R 48/03 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Kinderfreibetrag; Lohnsteuer; Pauschalierung; Pauschsteuersatz

Rechtsfrage

Sind bei der Ermittlung des Pauschsteuersatzes für pauschale Lohnsteuer nach § 40 Abs. 1 Satz 1 EStG Kinderfreibeträge bei der Feststellung der durchschnittlichen Jahresarbeitslöhne und der durchschnittlichen Jahreslohnsteuer der betroffenen Arbeitnehmer zu berücksichtigen, weil die Lohnsteuer-Pauschalierung nicht zu einer Steuer des Arbeitnehmers sondern zu einer Steuer des Arbeitgebers führt und somit nach der Änderung des Familienleistungsausgleichs durch das JStG 1996 keine Gefahr einer doppelten Freistellung des Kinderexistenzminimums besteht? - Ist die für Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer korrespondierende Änderung in § 51a EStG zur Berücksichtigung der Kinderfreibeträge analog auch für die Berechnung des Pauschsteuersatzes heranzuziehen?

Gesetze: EStG § 40 Abs 1 S 1, EStG § 38a, LStR Abschn 126 Abs 3

Instanzenzug (anhängig gemeldet seit 20.09.2003):

Zulassung: durch FG

Dieses Verfahren ist erledigt

erledigt durch:

- Urteil (unbegründet)

Fundstelle(n):
WAAAC-26330