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OFD Berlin 07.05.1999 St 447 S 1978 3/99
Umwandlungssteuer; | Einbringung der Daimler Benz-Aktien in die Daimler Chrysler AG
Es ist eine vorgeschaltete Sachgründung der Daimler Chrysler AG durch Einbringung der Daimler Benz-Aktien durchgeführt worden. Diese Anteilsübertragung ist von der FinVerw Baden-Württemberg als Einbringungsvorgang i. S. des § 20 UmwStG beurteilt worden und erfaßt mithin auch die einbringenden Aktionäre, die demnach in ihrer Gesamtheit als ,,Einbringende'' i. S. dieser Vorschrift zu gelten haben. Zur steuerlichen Behandlung von Aktionären der Daimler Benz AG hat die ausführlich Stellung genommen.