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Einkommensteuer; | Umfang der Sonderbetriebseinnahmen (§§ 15, 15a EStG; § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a AO)
Über die Frage, ob Tätigkeitsvergütungen und Zinsen als Sonderbetriebseinnahmen zu erfassen sind, ist im Rahmen der einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellung mit bindender Wirkung auch für den Feststellungsbescheid nach § 15a Abs. 4 EStG zu entscheiden (). Zur Abgrenzung von Dienstleistungsentgelt und Gewinnvorab stellt der Senat fest, dass der Anspruch über eine als Sonderbetriebseinnahme zu erfassende Dienstleistungsvergütung nicht nur in einem besonderen Dienstvertrag, sondern auch im Gesellschaftsvertrag selbst vereinbart werden kann. Dies trage dem Umstand Rechnung, dass nicht nur unentgeltliche, sondern auch entgeltliche Dienstleistungen Gegenstand eines Beitrags des Gesellschafters zur Förderung des gemeinsamen Zwecks sein können. Hiervon sei allerdings n...