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Bildungsurlaub; | Veranstaltung zur politischen Weiterbildung
Der Begriff politische Weiterbildung in § 1 Abs. 2 Satz 1 AWbG NW ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der in der Revisionsinstanz nur der eingeschränkten Prüfung unterliegt, ob das LAG vom zutreffenden Rechtsbegriff ausgegangen ist, ob es diesen bei der Subsumtion beibehalten hat, ob ihm bei seiner Anwendung Verstöße gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze unterlaufen sind und ob es alle entscheidungserheblichen Tatumstände berücksichtigt hat (Bestätigung von und 9 AZR 396/97). Eine Bildungsveranstaltung (hier: Sylt - eine Insel in Not) dient auch dann der politischen Weiterbildung, wenn sie nicht auf die spezifischen Bedürfnisse und Interessen von Arbeitnehmern ausgerichtet ist (; Anschluß an