BFH - VII R 34/05 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: AO 1977 § 314, AO 1977 § 260, AO 1977 § 309 Abs 2 S 2, FGO § 78 Abs 1, FGO § 76 Abs 2
Rechtsfrage
Einziehungsverfügung ca. 20 Jahre nach Erlass der Pfändungsverfügung. Liegt ein unzulässiger Austausch des durch den Arrest und die Pfändung gesicherten Anspruchs vor, wenn zunächst Einkommensteuer-/Lohnsteuernachforderungen gesichert worden sind, die Einziehungsverfügung jedoch auf einen Bescheid über Forderungen wegen Haftung für Lohnsteuer Bezug nimmt? - Fehlt es an der hinreichenden Bestimmtheit der Pfändungsverfügung, wenn darin lediglich die Höhe der - nicht genannten - Forderung angegeben ist? - Unwirksamkeit der Pfändungsverfügung wegen unzureichender Bezeichnung der Forderung und der Veranlagungszeiträume? - Verwirkung des Rechts auf Einziehung der Forderung in 2002 aufgrund der Pfändungsverfügung von 1981 wegen Zeitablaufs? - Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit?
Akteneinsicht; Arrestanordnung; Bestimmtheit; Einziehungsverfügung; Hinweispflicht; Rechtliches Gehör
Fundstelle(n):
WAAAC-25144