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BSG 30.01.2001 B 3 KR 1/00 R

Künstlersozialversicherung; | Erwerb von Lizenzen für Designerentwürfe

Erwirbt ein Unternehmen von namhaften selbständigen Designern und Architekten Lizenzen, um deren Entwürfe für ihre Produkte zu verwerten (hier: Beschläge für Türen und Fenster), kann eine Abgabepflicht nach dem KSVG bestehen. Durch den Erwerb der Lizenzen werden künstlerische Leistungen ausgewertet, die sich von der handwerklichen oder industriellen Fertigung trennen lassen. Es ist im Rechtssinn nicht erheblich, wenn das Unternehmen keine ,,Aufträge'' erteilt, sondern bereits fertige Entwürfe erwirbt ().

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