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FG Mecklenburg-Vorpommern Urteil v. - 1 K 296/03

Gesetze: KStG § 8 Abs. 3 S. 2

Bemessung einer Gewinntantieme durch Verrechnung von Verlusten mit Gewinnvorträgen

Leitsatz

Die Nichteinbeziehung eines im Vorjahr erwirtschafteten, im Streitjahr aber ausgeglichenen Verlustes in die Bemessungsgrundlage für die Berechnung einer Gewinntantieme stellt sich nicht als verdeckte Gewinnausschüttung dar.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2007 S. 224 Nr. 4
KÖSDI 2007 S. 15470 Nr. 3
GAAAC-24656

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FG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil v. 09.08.2006 - 1 K 296/03

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