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BFH 18.03.1999 IV R 26/98

Einkommensteuer; | keine Buchwertaufstockung bei Änderung der Beteiligungsverhältnisse in einer Personengesellschaft

Das Bewertungswahlrecht nach § 24 UmwStG 1977 findet bei einer Änderung der Beteiligungsverhältnisse in einer PersGes (GbR-Steuerberatersozietät) keine Anwendung, wenn der Gesellschafter, dessen Beteiligungsquote sich erhöht, keine Leistung erbringt, die zu einer Aufdeckung stiller Reserven des Gesellschaftsvermögens führt (). Der außergewöhnliche Arbeitseinsatz eines Gesellschafters kommt nicht als Entgelt für die Erhöhung seiner Beteiligung an der Gesellschaft in Betracht, weil es sich dabei nicht um eine Leistung handelt, die Gegenstand einer bilanziell darstellbaren Einlage sein kann. Folglich würde dies auch dann gelten, wenn der erhöhte Arbeitseinsatz in der bestehenden Gesellschaft zu einem erheblich gestiegenen Praxiswert geführt hätte.

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