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Einkommensteuer; | keine Betriebszerschlagung trotz faktischer Teilung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs (§§ 14, 16 EStG)
Ein land- und forstwirtschaftlicher Betrieb wird nicht zerschlagen, wenn die Hofstelle auf den Hoferben übergeht, aber der testamentarische Alleinerbe Stückländereien in beträchtlichem Umfang bewirtschaften kann (). Für einen landwirtschaftlichen Betrieb ist weder eine Hofstelle noch eine Mindestgröße, noch ein voller Besatz an landwirtschaftlichen Betriebsgebäuden und Betriebsmitteln erforderlich.