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BSG 08.02.2001 B 11 AL 21/00 R

Sozialrecht; | offensichtliche Unrichtigkeit eines Leistungsbescheids

Von dem Bescheidempfänger einer sozialversicherungsrechtlichen Leistung wird erwartet, dass er Bescheide liest und dabei Unrichtigkeiten zur Kenntnis nimmt, die - auch ihm - ins Auge springen müssen (hier: Gewährung von Arbeitslosengeld nach der Leistungsgruppe C - Steuerklasse 3 - anstatt nach der auf der Lohnsteuerkarte eingetragenen Steuerklasse 5 - Leistungsgruppe D). Eine Überprüfung des Bescheids zugunsten der Behörde anhand des Gesetzes oder von Merkblättern wird dabei allerdings nicht gefordert; wer zutreffende Angaben macht, kann erwarten, dass die Behörde diese richtig umsetzt ().

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