BFH - VIII R 25/96 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 1, EStG § 17 Abs 1, EStG § 17 Abs 2, EStG § 20 Abs 1 Nr 1, EStG § 20 Abs 1 Nr 4
Rechtsfrage
1. Vorliegen einer wesentlichen Beteiligung?
2. Führen die durch Konkurs eingetretenen Verluste der Einlage als stiller Gesellschafter zu Verlusten i.S.d. § 17 Abs. 1, 2 und 4 EStG oder zu Werbungskosten bei den Eink. aus Kapitalvermögen nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 bzw. § 20 Abs. 1 Nr. 4 EStG oder bleiben sie als Vermögensverluste steuerrechtlich unberücksichtigt?
3. Sind die Schuldzinsen auf die Finanzierung der stillen Beteiligung für die Zeit nach der Auflösung der Gesellschaft als Werbungskosten abziehbar?
Kapitaleinkünfte; Schuldzinsen; Stille Beteiligung; Werbungskosten; Wesentliche Beteiligung
Fundstelle(n):
QAAAC-24135