BFH - IX R 64/97 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: EStG § 52 Abs 21 S 7, EStDV § 82i, EStDV § 11d
Rechtsfrage
Anwendbarkeit des § 11d ESDV im Rahmen der Übergangsregelung des § 52 Abs. 21 Satz 7 EStG - Höhe der gem. § 52 Abs. 21 Satz 7 EStG als Sonderausgaben abziehbaren § 82i-EStDV-Absetzungen für ein aus gemeinsamem Familieneinkommen renoviertes/saniertes Baudenkmal (teils vermietetes, teils eigengenutztes Zweifamilienhaus) nach Übertragung des halben Grundstücksanteils auf die Ehefrau: Auf eigengenutzte Wohnung entfallende erhöhte Absetzungen in (analoger) Anwendung des § 11d Abs. 1 EStDV weiterhin in voller Höhe abziehbar oder ist der auf den Miteigentumsanteil der Ehefrau entfallende Abzugsbetrag - mangels eigener Herstellungskosten - vom Sonderausgabenabzug ausgeschlossen?
Baudenkmal; Erhöhte Absetzungen; Miteigentumsanteil; Übergangsregelung
Fundstelle(n):
GAAAC-23765