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Bundesbank; | Basiszinssatz ab
Mit Mitteilung Nr. 1002/99 (BAnz Nr. 81 v. S. 7244) hat die Deutsche Bundesbank aufgrund des § 1 Abs. 4 Diskont-Überleitungs-Gesetz bekanntgegeben, daß der Basiszinssatz mit Beginn des 1,95 % beträgt. Der marginale Zuteilungssatz der längsten Tranche des längerfristigen Refinanzierungsgeschäftes (LRG-Satz) des Monats Januar 1999 betrug 3,08 %. Der marginale Zuteilungssatz des im April 1999 abgeschlossenen LRG belief sich auf 2,53 %. Damit ist die Bezugsgröße für den Basiszinssatz mit 0,55 Prozentpunkten um mehr als 0,5 Prozentpunkte gefallen und der seit dem 2,50 % betragende Basiszinssatz vermindert sich mit Beginn des um 0,55 Prozentpunkte auf 1,95 %.