IAS 39 99

Sicherungsbeziehungen

Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen

Absicherung von Zahlungsströmen

99

Ein Unternehmen hat sich bei seiner Rechnungslegungsmethode entweder für Punkt (a) oder für (b) des Paragraphen 98 zu entscheiden und diese Methode konsequent auf alle Sicherungsbeziehungen anzuwenden, auf die sich Paragraph 98 bezieht.

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MAAAD-15420