IAS 39 32 i.d.F. 22.09.2016
Ansatz und Ausbuchung
Ausbuchung eines finanziellen Vermögenswertes
Anhaltendes Engagement bei übertragenen Vermögenswerten (siehe Paragraph 20(c)(ii))
32
Das Unternehmen hat alle Erträge aus dem übertragenen Vermögenswert weiterhin nach Maßgabe seines anhaltenden Engagements zu erfassen sowie alle Aufwendungen für damit verbundene Verbindlichkeiten.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
[MAAAD-15420]