IAS 39 32 i.d.F. 22.09.2016

Ansatz und Ausbuchung

Ausbuchung eines finanziellen Vermögenswertes

Anhaltendes Engagement bei übertragenen Vermögenswerten (siehe Paragraph 20(c)(ii))

32

Das Unternehmen hat alle Erträge aus dem übertragenen Vermögenswert weiterhin nach Maßgabe seines anhaltenden Engagements zu erfassen sowie alle Aufwendungen für damit verbundene Verbindlichkeiten.

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[MAAAD-15420]