IAS 39 102D

Sicherungsbeziehungen

Befristete Ausnahmen von der Anwendung spezieller Vorschriften für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen

Anforderung einer „hohen Wahrscheinlichkeit“ bei der Absicherung von Zahlungsströmen

102D

Für die Zwecke der Anwendung der Anforderung nach Paragraph 88(c), wonach eine erwartete Transaktion eine hohe Eintrittswahrscheinlichkeit haben muss, hat ein Unternehmen anzunehmen, dass sich der (vertraglich oder nichtvertraglich spezifizierte) Referenzzinssatz, auf dem die abgesicherten Zahlungsströme beruhen, durch die Reform der Referenzzinssätze nicht verändert.

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MAAAD-15420